Baubegleitung und Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung umfasst die rechnerische Prüfung der Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnungen der ausführenden Firmen und Lieferanten. Die Rechnungsprüfung wird vom Architekten, sowie allen fachlich Beteiligten für ihren jeweiligen Fachbereich durchgeführt. Die Rechnungsunterlagen und die Ergebnisse der Rechnungsprüfung werden an den Bauherrn weitergeleitet. Die Rechnungsprüfung ist Voraussetzung für die Zahlungen des Bauherrn an die Auftragnehmer.
Der Architekt bzw. Fachplaner ist im Rahmen seiner Beauftragung (z. B. gemäß HOAI Lph. 8-9) u. a. verpflichtet zu prüfen,
– ob die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht sind
– ob die in Rechnung gestellten Leistungen vereinbart waren
– ob die gesonderte Berechnung der in Rechnung gestellten Leistung vereinbart war (z.B. ob nicht etwa im Rahmen von „Zusatzaufträgen“ gesondert berechnete Leistungen bereits von Hauptauftrag umfasst waren)
– eingesetzte Preise mit den vereinbarten und ob eingesetzte Massen mit den aufgemessenen übereinstimmen
– ob die rechnerische Richtigkeit der Rechnung
– ob Skonti, Rabatte und sonstige Sonderkonditionen berücksichtigt sind
– ob vereinbarte Bürgschaften geleistet wurden
– ob bereits erfolgte Abschlagszahlungen berücksichtigt sind und ob schon eine Überzahlung vorliegt
– ob die Forderung fällig ist.
Der Architekt bzw. Fachplaner ist nicht berechtigt, die Rechnung zulasten des Auftraggebers zu korrigieren. Nach der Prüfung leitet er sein Prüfungsergebnis an den Auftraggeber mit entsprechenden Empfehlungen weiter.
Notwendig sind Flächenberechnungen mit den Bestandsplänen aus dem Baugesuch. Falls erforderlich, werden Planunterlagen aktualisiert, bei Verlust von Originalunterlagen nach dem aktuellen Baubestand aufgemessen und neu gezeichnet.
Δ Top